Steuervorteile
— Weniger Steuern zahlenViele KI-Investitionen lassen sich steuerlich geltend machen — oft auch rückwirkend. Die Forschungszulage erstattet 25 % Ihrer Entwicklungskosten, und digitale Wirtschaftsgüter können Sie sofort abschreiben.
Das Beste: Sie brauchen keinen Antrag VOR der Investition. Steuervorteile greifen auch nachträglich.
Passt das für mich?
Ja, wenn...
- Sie bereits in KI oder Digitalisierung investiert haben (auch intern)
- Ihr Team Software entwickelt oder anpasst (auch ohne "Forschungslabor")
- Sie Hardware oder Software angeschafft haben (Sofortabschreibung)
Eher nicht, wenn...
- Sie keinen Gewinn machen (Steuervorteile wirken nur bei steuerpflichtigem Einkommen)
- Sie reine Standardsoftware nutzen, ohne Anpassung (kein FuE-Charakter)
- Sie keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen wollen (Empfehlung: Steuerberater einbinden)
Typische Programme
Steuervorteile gelten bundesweit und sind nicht an Antragsfristen gebunden — sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Forschungszulage
Aktiv25 % der FuE-Personalkosten, auch für interne Entwicklung
bis 1 Mio. EUR/Jahr
Alle Unternehmen (unbegrenzt)
Sonderabschreibung digitale Wirtschaftsgüter
AktivSoftware, Hardware, Peripherie — Nutzungsdauer 1 Jahr
Sofortabschreibung
Alle Unternehmen
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
AktivGeplante Investitionen vorab gewinnmindernd geltend machen
bis 200.000 EUR vorab
Kleine Unternehmen
Steuerliche FuE-Projektförderung (BSFZ)
AktivFuE-Auftragsforschung an Dritte
bis 500.000 EUR
Alle, mit BSFZ-Bescheinigung
Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr.
Steuervorteile sind oft nur ein Teil des Puzzles
Der Förder-Check zeigt Ihnen alle Optionen — Zuschüsse, Beratung und mehr.
Förder-Check startenDie hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.