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Steuervorteile

— Weniger Steuern zahlen

Viele KI-Investitionen lassen sich steuerlich geltend machen — oft auch rückwirkend. Die Forschungszulage erstattet 25 % Ihrer Entwicklungskosten, und digitale Wirtschaftsgüter können Sie sofort abschreiben.

Das Beste: Sie brauchen keinen Antrag VOR der Investition. Steuervorteile greifen auch nachträglich.

Passt das für mich?

Ja, wenn...

  • Sie bereits in KI oder Digitalisierung investiert haben (auch intern)
  • Ihr Team Software entwickelt oder anpasst (auch ohne "Forschungslabor")
  • Sie Hardware oder Software angeschafft haben (Sofortabschreibung)

Eher nicht, wenn...

  • Sie keinen Gewinn machen (Steuervorteile wirken nur bei steuerpflichtigem Einkommen)
  • Sie reine Standardsoftware nutzen, ohne Anpassung (kein FuE-Charakter)
  • Sie keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen wollen (Empfehlung: Steuerberater einbinden)

Typische Programme

Steuervorteile gelten bundesweit und sind nicht an Antragsfristen gebunden — sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Forschungszulage

Aktiv

25 % der FuE-Personalkosten, auch für interne Entwicklung

bis 1 Mio. EUR/Jahr

Alle Unternehmen (unbegrenzt)

Sonderabschreibung digitale Wirtschaftsgüter

Aktiv

Software, Hardware, Peripherie — Nutzungsdauer 1 Jahr

Sofortabschreibung

Alle Unternehmen

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Aktiv

Geplante Investitionen vorab gewinnmindernd geltend machen

bis 200.000 EUR vorab

Kleine Unternehmen

Steuerliche FuE-Projektförderung (BSFZ)

Aktiv

FuE-Auftragsforschung an Dritte

bis 500.000 EUR

Alle, mit BSFZ-Bescheinigung

Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr.

Steuervorteile sind oft nur ein Teil des Puzzles

Der Förder-Check zeigt Ihnen alle Optionen — Zuschüsse, Beratung und mehr.

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Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.